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  • 01
    steuermindernde Vorauszahlung auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge möglich, wenn die Person in der KVdR pflichtversichert ist ?

    Bekanntlich können Vorauszahlungen bis zum 3fachen des Jahresbeitrages steuerlich in den Jahr der Einzahlung berücksichtigt werden, wenn die betreffende Person privat versichert ist oder freiwillig gesetzlich versichert ist.

    Frage: ist das auch für die Beiträge aus einer kapitaliserten bAV möglich, wenn die Person im Rahmen der KVdR gesetzlich pflichtversichert ist.

  • 02
    RE: steuermindernde Vorauszahlung auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge möglich, wenn die Person in der KVdR pflichtversichert ist ?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die zitierte steuerliche Berücksichtigung bezieht sich auf Beiträge zur Kranken- und/oder Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 und 5 EStG).

    Wir vermuten, dass sich die Frage auf den Sonderausgabenabzug für Beiträge zur (nicht aus einer) betrieblichen Altersversorgung (nicht KV/PV) bezieht und bitten anderenfalls um Hinweis.


    Für Beiträge zur bAV ergeben sich die Höchstbeträge aus § 10 Abs. 3 EStG.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: steuermindernde Vorauszahlung auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge möglich, wenn die Person in der KVdR pflichtversichert ist ?

    Hallo liebes Expertenteam,


    zur Konkretisierung:

    Es geht es um die Auszahlungsphase der bAV (hier: Direktzusage) in Form eines Einmalbetrages (Kapitalisierung) im Jahr 2028.

    Die betreffende Person ist ab 1.4.2027 in der KVdR pflichtversichert.

    Aus der bAV sind ja 120 Monate (10 Jahre) Beiträge zur KV und PV zu zahlen.


    Angenommen die Beiträge zur KV/PV betragen monatlich 300 EUR.


    Können diese Beiträge zur KV/PV im Rahmen der Vorauszahlung ( bis zum 3fachen des Jahresbetrages, also 300 EUR x 36 = 10.800 EUR) gezahlt werden, um steuerlich im Jahr der Vorauszahlung (2028) berücksichtigt zu werden.


    Vielen Dank für eine weitere Antwort von Ihnen.

     

  • 04
    RE: steuermindernde Vorauszahlung auf Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge möglich, wenn die Person in der KVdR pflichtversichert ist ?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für die Erläuterung. Steuerlich ist die Anerkennung dieser Beträge (unterstellt, dass entsprechende Vorauszahlungen vom Versicherungsträger akzeptiert werden), als Sonderausgaben möglich.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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