Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin wechselt während der Schutzfrist von Steuerklasse 4 im November in die Steuerklasse 5 im Dezember. Sie wunderte sich, dass der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im Dezember geringer ausfiel. Laut Beitragsnachweis war jedoch auch das fiktive Nettoeinkommen aufgrund des Wechsels der Steuerklasse im Dezember geringer ausgefallen. Sie zweifelt die Rechtmäßigkeit der Berechnung an. Sie ist der Meinung, dass der Steuerklassenwechsel während des Mutterschutzes keinen Einfluss auf das (fiktive) Nettoentgelt haben dürfte.
Zur Information: es erfolgt eine maschinelle Berechnung durch das Lohnprogramm
Ist die maschinelle Bewertung richtig?