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  • 01
    Steuerklasse weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug

    Ich habe eine Frage. Wird ein weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug immer mit Steuerklasse 6 abgerechnet oder behält er seine bisherige Steuerklasse, wenn er neben dem Teilrentenbezug keine weiteren Betriebsrenten oder anderes Arbeitseinkommen erzielt? Die gesetzliche Rente ist ja mit keiner Steuerklasse belegt.


    Vielen Dank für eine Rückmeldung.


     

  • 02
    RE: Steuerklasse weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn keine sonstigen Arbeitsverhältnisse bestehen, auch keine Betriebsrenten empfangen werden, bleibt die bisherige Steuerklasse weiter anwendbar. Es erfolgt also kein automatischer Wechsel in Steuerklasse 6.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Steuerklasse weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug

    Ich muss noch einmal Rückfragen. Wenn er aber eine Betriebsrente bezieht wird diese immer mit der aktuellen Steuerklasse belegt und die weitere Beschäftigung mit Steuerklasse 6 oder kann der Rentner selbst entscheiden, ob er ggf. seine Betriebsrente mit Steuerklasse 6 und seine weitere Beschäftigung mit der aktuellen Steuerklasse belegen möchte.


    Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.

  • 04
    RE: Steuerklasse weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn der Betriebsrentner gleichzeitig Arbeitseinkommen von einem anderen Arbeitgeber bezieht, ist die Verteilung der Lohnsteuerklassen davon abhängig, welche Zahlungsstelle als Hauptarbeitgeber gewählt wird.


    Wird die Arbeitsvergütung und die Betriebsrente vom selben Arbeitgeber gezahlt, kann die Lohnsteuer in ein und derselben Lohnsteuerklasse berechnet und abgeführt werden. Möglich (und wegen SV-rechtlich unterschiedlicher Abrechnung beider Einkünfte in der Praxis sehr verbreitet) ist aber auch in diesem Fall die Versteuerung in verschiedenen Steuerklassen (also die die Anwendung der Lohnsteuerklasse 6 entweder auf das Arbeitseinkommen oder die Betriebsrente).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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