Ich habe eine Frage. Wird ein weiterbeschäftigter Rentner mit Teilrentenbezug immer mit Steuerklasse 6 abgerechnet oder behält er seine bisherige Steuerklasse, wenn er neben dem Teilrentenbezug keine weiteren Betriebsrenten oder anderes Arbeitseinkommen erzielt? Die gesetzliche Rente ist ja mit keiner Steuerklasse belegt.
Vielen Dank für eine Rückmeldung.