Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Mitarbeiter, der ausgesteuert ist und Arbeitslosengeld bezieht. Mit diesem Mitarbeiter wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen und er hat demnach Anspruch auf Urlaubsabgeltung.
Können wir die Urlaubsabgeltung mit den hinterlegten Elstam-Daten (=Hauptarbeitgeber, Steuerklasse I-V) auszahlen? Oder müssen wir uns für den Austrittsmonat steuerlich als Nebenarbeitgeber (=Steuerklasse VI) anmelden, da die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der Steuerklasse i-V berechnet und auszahlt?
Ist der Mitarbeiter verpflichtet, der Arbeitsagentur die Zahlung anzuzeigen?
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und viele Grüße
Payroll_HR_2024