Expertenforum

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  • 01
    Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben einen Mitarbeiter, der ausgesteuert ist und Arbeitslosengeld bezieht. Mit diesem Mitarbeiter wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen und er hat demnach Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

    Können wir die Urlaubsabgeltung mit den hinterlegten Elstam-Daten (=Hauptarbeitgeber, Steuerklasse I-V) auszahlen? Oder müssen wir uns für den Austrittsmonat steuerlich als Nebenarbeitgeber (=Steuerklasse VI) anmelden, da die Arbeitsagentur das Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung der Steuerklasse i-V berechnet und auszahlt?


    Ist der Mitarbeiter verpflichtet, der Arbeitsagentur die Zahlung anzuzeigen?


    Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und viele Grüße

    Payroll_HR_2024

  • 02
    RE: Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    gemäß LStR 39 B.6 Abs. 1 Satz 1 und 2 ist die Urlaubsabgeltung (als sonstiger Bezug) lohnsteuerlich im Zufluss-Monat zu erfassen mit denjenigen Steuerabzugsmerkmalen, die am Ende des Zuflussmonats gelten.


    Im geschilderten Sachverhalt wäre also Steuerklasse 6 anwendbar.


    Von der Finanzverwaltung wird allerdings teils die lohnsteuerliche Erfassung und Abrechnung durch Korrektur des letzten Beschäftigungsmonats (mit den dortigen Abzugsmerkmalen) nicht erfasst, wenn der letzte Beschäftigungsmonat und der Zuflussmonat im selben Kalenderjahr liegen.


    Eine Mitteilung an die Arbeitsagentur ist grundsätzlich notwendig, weil in Folge Urlaubsabgeltung dort ggf. der Leistungsanspruch neu berechnet wird. Zu den Einzelheiten bitten wir, die Fachexperten Sozialversicherung zu befragen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    herzlichen Dank für die Beantwortung. Hierzu eine Rückfrage, um den Fall zu konkretisieren:

    Der Mitarbeiter ist seit 12/2022 ausgesteuert und erhält seitdem Arbeitslosengeld. Er tritt zum 31.01.2026 aus und erhält Urlaubsabgeltung mit Auszahlung im Januar 2026.


    Wir müssen ihn, wenn wir Ihre Ausführungen richtig verstanden haben, somit ab dem 01.01.2026 mit der Lohnsteuerklasse 6 abrechnen, obwohl wir von der Finanzverwaltung keine Änderung der Elstam-Daten erhalten haben und er bei uns weiterhin mit der Steuerklasse 1 gemeldet ist?


    Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

    Payroll_HR_2024

  • 04
    RE: Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragsteller,


    zum geschilderten Sachverhalt ergibt sich folgende Rückfrage: Hat der Mitarbeiter tatsächlich im laufenden Arbeitsverhältnis und über drei Jahre hinweg Arbeitslosengeld erhalten? Nach den gesetzlichen Vorgaben dürfte beides (Zahlung trotz Beschäftigung und Zahlung über drei Jahre) ausgeschlossen sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    tatsächlich haben wir hier verschiedene Sachverhalte. Bitte entschuldigen Sie, dass wir maßgebliche Informationen nicht transparent dargestellt haben.


    Sachverhalt 1: Der Mitarbeiter ist seit November 2025 ausgesteuert und bezieht Arbeitslosengeld. Eine elektronische Änderung der Elstam-Merkmale wurde uns während dieser Zeit nicht elektronisch übermittelt, bei uns ist er mit Steuerklasse 3/Hauptarbeitgeber angemeldet. Ein Aufhebungsvertrag mit Urlaubsabgeltung wird im Februar 2026 geschlossen. Mit welcher Steuerklasse müssen wir die Urlaubsabgeltung im Februar 2026 abrechnen? Müssen wir eine Ummeldung auf "Nebenarbeitgeber" vornehmen?


    Sachverhalt 2: Der Mitarbeiter ist seit über drei Jahren ausgesteuert und bezieht Bürgergeld. Eine elektronische Änderung der Elstam-Merkmale wurde uns während dieser Zeit nicht elektronisch übermittelt, bei uns ist er mit Steuerklasse 3/Hauptarbeitgeber angemeldet. Ein Aufhebungsvertrag mit Urlaubsabgeltung wird im Februar 2026 geschlossen. Mit welcher Steuerklasse müssen wir die Urlaubsabgeltung im Februar 2026 abrechnen? Müssen wir eine Ummeldung auf "Nebenarbeitgeber" vornehmen?


    Herzlichen Dank und viele Grüße

    Payroll_HR_2024

  • 06
    RE: Steuerklasse bei Urlaubsabgeltung während Aussteuerung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in beiden geschilderten Fällen endet das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag. Die verbleibende Vergütung (Urlaubsabgeltung) kann im Zufluss-Monat Februar 2026 mit den aktuellen ELStAM (nach Sachverhalt: Steuerklasse 3) abgerechnet werden.


    Eine Ummeldung auf "Nebenarbeitgeber" ist nicht erforderlich.


    Abseits steuerlicher Themen ist ggf. zu beachten, dass bei Sozialleistungen eventuell der Anspruch auf die Urlaubsabgeltung von Gesetzes wegen auf den jeweiligen Leistungsträger übergeht (vgl. § 115 SGB X).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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