Expertenforum - Steuerklasse

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  • 01
    Steuerklasse

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Mitarbeiter von uns hat zum 15.08.2023 bei uns angefangen. Bei der alten Firma ist der aber noch bis zum 15.08.2023 mit Steuerklasse 1 angestellt und die alte Firma möchte Ihn nicht zum 14.08.2023 abmelden. Wir als AG müssen doch am 15.08.2023 eine Anmeldung als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 und ab dem 16.08.2023 eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 1 machen. Oder bin ich da falsch?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Steuerklasse

    Sehr geehrter Fragesteller,


    grundsätzlich wird der aktuelle/letzte Arbeitgeber im System automatisch als Hauptarbeitgeber geführt. Mit dem Tag der Anmeldung (15.08.) würden Sie also für den Arbeitnehmer Steuerklasse 1 zugewiesen bekommen und der bisherige Arbeitgeber für diesen (bei ihm letzten) Tag die Steuerklasse 6.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

    Themenbereich:
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