Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiter von uns hat zum 15.08.2023 bei uns angefangen. Bei der alten Firma ist der aber noch bis zum 15.08.2023 mit Steuerklasse 1 angestellt und die alte Firma möchte Ihn nicht zum 14.08.2023 abmelden. Wir als AG müssen doch am 15.08.2023 eine Anmeldung als Nebenarbeitgeber mit Steuerklasse 6 und ab dem 16.08.2023 eine Anmeldung als Hauptarbeitgeber mit Steuerklasse 1 machen. Oder bin ich da falsch?
Vielen Dank für die Rückmeldung.