Liebes Team,
welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin die Studiengebühren steuerfrei erstatten kann?
Situation ist folgende:
-Arbeitgeber ist Kieferorthopäde/Zahnarzt
-Arbeitnehmerin macht einen Masterstudiengang als Kieferorthopädin und arbeitet parallel beim Zahnarzt. Sie soll zukünftig in der Praxis mehr kieferorthopädische Leistungen erbringen, da der Zahnarzt selbst mehr organisatorische Leistungen erbringt aufgrund der Größe der Praxis
M.E. kann der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 19 EStG diese Gebühren steuerfrei erstatten über den Lohn, da das Studium:
- direkt auf den aktuellen Job abgestimmt ist,
- zur Verbesserung der Arbeitsleistung dient,
- und auf eine zukünftige weiterführende Tätigkeit im Unternehmen vorbereitet (nicht nur als Zahnärztin, sondern als Kieferorthopädin
Danke
Torsten Kalb