Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    steuerfreie Übernahme Studiengebühren Masterstudium Kieferorthopädie

    Liebes Team,


    welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ein Arbeitgeber einer Arbeitnehmerin die Studiengebühren steuerfrei erstatten kann?


    Situation ist folgende:

    -Arbeitgeber ist Kieferorthopäde/Zahnarzt

    -Arbeitnehmerin macht einen Masterstudiengang als Kieferorthopädin und arbeitet parallel beim Zahnarzt. Sie soll zukünftig in der Praxis mehr kieferorthopädische Leistungen erbringen, da der Zahnarzt selbst mehr organisatorische Leistungen erbringt aufgrund der Größe der Praxis


    M.E. kann der Arbeitgeber nach § 3 Nr. 19 EStG diese Gebühren steuerfrei erstatten über den Lohn, da das Studium:

    - direkt auf den aktuellen Job abgestimmt ist,

    - zur Verbesserung der Arbeitsleistung dient,

    - und auf eine zukünftige weiterführende Tätigkeit im Unternehmen vorbereitet (nicht nur als Zahnärztin, sondern als Kieferorthopädin


    Danke

    Torsten Kalb

     

  • 02
    RE: steuerfreie Übernahme Studiengebühren Masterstudium Kieferorthopädie

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Voraussetzungen zur steuerfreien Erstattung der Studiengebühren finden sich im BMF-Schreiben vom 13.04.2012 und in LStR 19.7 aus Verwaltungssicht dargestellt.


    Beim abgefragten Sachverhalt scheint nur eine Voraussetzung noch prüfbedürftig: Wenn die Studiengebühren gegenüber dem Arbeitnehmer (seitens der Bildungseinrichtung) abgerechnet werden, ist die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber gemäß LStR 19.7 Abs. 1 Satz 4 nur möglich, "wenn der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz der Aufwendungen ... vor Vertragsabschluss schriftlich zugesagt hat". Die Dokumente sind zu den Lohnunterlagen zu nehmen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.