Liebes Team,
ein Rezeptionsmitarbeiter in einer Zahnarztpraxis in Berlin möchte sich als Heilpraktiker vom 03.03.2026 - 15.02.2028 fortbilden. Der Arbeitgeber möchte diese 4.070 € i.H.v. 22 x 185 € monatlich steuerfrei erstatten. Der Zahnarzt möchte diese Heilpraktikerfortbildung auch in der Zahnarztpraxis nutzen, obwohl es in der Zahnarzt-Gebührenverordnung keine Abrechnungspositionen dafür gibt. Kann diese Fortbildung dennoch steuerfrei erstattet werden und falls ja, was muss als Nachweis vorliegen?
Beste Grüße
Torsten Kalb