Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitnehmer (Jahrgang 1952) ist seit 2015 als Teilzeit (Beitragsgruppenschlüssel 0320, Personengruppenschlüssel 119) angestellt.
Vor dem Angestelltenverhältnis war er selbstständig und hat keine Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt.
Ist eine steuerfreie Aktivrente ab 2026 möglich?
Das er laut Rentenrecht keinen Anspruch (fehlende Rentenbeiträge) auf Aktivrente hat, ist für die steuerfreie Aktivrente nicht relevant, korrekt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen