Hallo,
ein Mitarbeiter ist ukrainischer Abstammung und hat im Kriegsgebiet Ukraine direkt Familie.
Der Arbeitgeber möchte ihm eine steuerfreie Hilfe für seine Familie im Kriegsgebiet auszahlen. Hier würden würden wir gern auf den §3 Nr. 11 Estg greifen.
Greift der §3 Nr. 11 Estg auch für diesen Fall? (also Mitarbeiter der im Kriegsgebiet Familie hat)
Welche Belege sind hier aufzubewahren?
Muss eine spezielle Vereinbarung/Beleg erstellt werden, welches der MItarbeiter unterschreibt?
Spezielle Kontoauszüge die belegen, dass der MItarbieter tatsächlich diesen Betrag zur Ukraine überweist, etc.?
Ist dierser Höchstbetrag nur 1 x jährlich möglich zu zahlen?
Vielen Dank.