Expertenforum - steuerfrei Hilfe bei Krieg

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  • 01
    steuerfrei Hilfe bei Krieg

    Hallo,


    ein Mitarbeiter ist ukrainischer Abstammung und hat im Kriegsgebiet Ukraine direkt Familie.

    Der Arbeitgeber möchte ihm eine steuerfreie Hilfe für seine Familie im Kriegsgebiet auszahlen. Hier würden würden wir gern auf den §3 Nr. 11 Estg greifen.

    Greift der §3 Nr. 11 Estg auch für diesen Fall? (also Mitarbeiter der im Kriegsgebiet Familie hat)

    Welche Belege sind hier aufzubewahren?

    Muss eine spezielle Vereinbarung/Beleg erstellt werden, welches der MItarbeiter unterschreibt?

    Spezielle Kontoauszüge die belegen, dass der MItarbieter tatsächlich diesen Betrag zur Ukraine überweist, etc.?

    Ist dierser Höchstbetrag nur 1 x jährlich möglich zu zahlen?

    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: steuerfrei Hilfe bei Krieg

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Privilegierung nach § 3 Nr. 11 EStG greift u.a. für "Bezüge aus öffentlichen Mitteln oder aus Mitteln einer öffentlichen Stiftung, die wegen Hilfsbedürftigkeit ... bewilligt werden".


    Erste Voraussetzung ist also ein Bezug aus öffentlichen Mitteln oder Mitteln einer öffentlichen Stiftung. Für Zahlungen von Arbeitgebern in der Privatwirtschaft ist die Norm nicht anwendbar.


    Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Mittelzuwendung "wegen Hilfsbedürftigkeit" bewilligt werden muss. Dies kann sich nicht auf den in Deutschland befindlichen Mitarbeiter beziehen, sondern (im mitgeteilten Sachverhalt) stattdessen auf seine im Kriegsgebiet befindliche Familie. Erfolgt die Auszahlung aufgrund des Arbeitsverhältnisses (Bereitstellung der Mittel an den Mitarbeiter zu dessen freier Verwendung), handelt es sich um Arbeitsvergütung, die den normalen lohnsteuerlichen Regeln unterworfen ist.


    Bei Auszahlung an Empfänger in der Ukraine wiederum ergibt sich (von Sonderkonstellationen abgesehen) keine deutsche Einkommensteuerpflicht der Empfänger.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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