Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man mitten im Kalenderjahr die Steuerberechnungsmethode bei Zahlung von Einmalzahlungen ändern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
kann man mitten im Kalenderjahr die Steuerberechnungsmethode bei Zahlung von Einmalzahlungen ändern?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Fragesteller,
wir bitten um Klarstellung, auf welche Steuerberechnungsmethoden sich die Frage bezieht (zwischen welchen Methoden also unterjährig gewechselt werden soll). Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service