Der Betrieb forstet im Wald gerodete Flächen mit Setzlingen neu auf. Es soll ein 24jahre alter Mitarbeiter aus einem EU Mitgliedstaat für einen auf 70Tage beschränkten Arbeitseinsatz nach Deutschland kommen. Der Mitarbeiter hat keine A1 Bescheinigung. Nach seine Angaben geht er in seinem Staat aktuell keiner Beschäftigung nach und ist dort eher "Hausmann". Wir sehen in dem Mitarbeiter eine Saisonarbeitskraft aus einem EU-Mitgliedstaat für den ohne A1 deutsche Kriterien gelten. wenn er als Hausmann gilt - keine andere Tätigkeit- keine ArbL-Versicherung etc. - würden wir entscheiden das die Kriterien der Berufsmäßigkeit nicht erfüllt sind und eine SV-Freie kurzfristige Beschäftigung gegeben ist (auch oder gerade weil keine A1 vorliegt).
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Hallo GS_StB,
aufgrund der vielen komplexen Sachverhaltsanfragen bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage im Rahmen unseres „24-Stunden-Service“ bisher noch keine Stellungnahme abgeben konnten. Eine Beantwortung Ihrer Fragen erhalten Sie schnellstmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
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