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  • 01
    Steuer bei zwei Beschäftigungen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich muss für einen Mitarbeiter die steuerlichen Auswirkungen bei zwei Beschäftigungen berechnen. Ich bin davon ausgegangen, dass die monatliche Lohnsteuer bei zwei Beschäftigungen zunächst höher ist, da ein Beschäftungsverhältnis mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird.


    Beschäftigung A: Brutto 1.195,90 Euro pro Monat, Steuerklasse 6, Steuer laut BMF-Rechner = 131,75 Euro

    Beschäftigung B: Brutto 2.070,55 Euro pro Monat, Steuerklasse 1, Steuer laut BMF-Rechner = 117,66 Euro


    Alternative: Nur ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber. Brutto 3.266,45 Euro (1.195,90 + 2.070,55), Steuerklasse 1, Steuer laut BMF-Rechner = 378,50 Euro.


    Frage: Können Sie mir erklären, warum bei zwei Beschäftigungsverhältnissen weniger Steuer anfällt, obwohl nach Steuerklasse 6 abgerechnet wird?

    Vielen Dank

  • 02
    RE: Steuer bei zwei Beschäftigungen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    korrekt ist (nur) die Annahme, dass ein und derselbe Bruttobetrag bei Belastung mit Lohnsteuerklasse 6 höher besteuert wird, als bei Belastung mit Lohnsteuerklasse 1.


    Werden für denselben Betrag (insgesamt brutto) Teile gebildet und diese mit den Lohnsteuerklassen 1 und 6 belastet, ergeben sich teils (auch im Vergleich zur Gesamtbelastung mit Lohnsteuerklasse 1) niedrigere Lohnsteuerabzüge. Dies beruht darauf, dass in beiden Lohnsteuerklassen die Belastungskurve jeweils progressi verläuft (nicht linear).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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