Sehr geehrtes Expertenteam,
unsere Firma beschäftigt über 20 angestellte Gesellschafter-Geschäftsführer:innen. Vor 8 Jahren wurde bei einer SV-Prüfung die Beitragspflicht festgestellt, seitdem werden die GFs entsprechend sv-pflichtig abgerechnet. Wir haben kürzlich bei einer Schulung erfahren, dass es eigentlich ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren bei Einstellung neuer Ges-GF gibt. Ist dies auch notwendig, wenn wir neue Ges-GF sowieso voll versicherungspflichtig abrechnen?
Vielen Dank für eine Auskunft und freundliche Grüße