Hallo AOK-Experten-Team,
zu meiner ersten Anfrage 01 "Statusfeststellungsverfahren/Feststellung des Erwerbsstatus habe ich noch eine offene Fragen, die ich gerne zu meiner Anfrage hinzufügen möchte:
Werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, welche nachzuzahlen sind, durch die Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Jahres begrenzt oder ist der Rechnungsbetrag maßgeblich für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichem Gruß
M. Beyert-Lasberg