Hallo,
wir haben eine privat krankenversicherte Arbeitnehmerin mit zwei Beschäftigungsverhältnissen über der BBG. In einem Beschäftigungsverhältnis wurde sie nun von der deutschen Rentenversicherung im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens als selbständig tätig beurteilt, weil Gesellschafter-Geschäftsführerin... Das zweite Beschäftigungsverhältnis wird hinsichtlich der RV, AV aber deswegen nicht anders beurteilt? Hier ist sie nur Geschäftsführerin, keine Gesellschafterin. Es bleibt weiterhin bei der RV-AV-Pflicht, richtig?
Im Voraus vielen Dank!