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muss man für die Beschäftigung von Geschwistern (Schwester) auch ein Statusfestellung bei der Deutschen Rentenversicherung machen?
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Hallo,
muss man für die Beschäftigung von Geschwistern (Schwester) auch ein Statusfestellung bei der Deutschen Rentenversicherung machen?
Guten Tag,
bei einem Statusfeststellungsverfahren in der Sozialversicherung ist zwischen dem verpflichtenden (obligatorischen) und freiwilligen (optionalen) Statusfeststellungsverfahren zu unterscheiden.
Ein obligatorisches Prüfverfahren ist bei Beschäftigung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer GmbH und Beschäftigung von Ehegatten und Abkömmlingen (Kinder, Enkel) durchzuführen. Dieses Verfahren wird durch Kennzeichnung im Meldeverfahren automatisch eingeleitet. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV Bund.
Eine Prüfung der „familienhaften Mitarbeit“ obliegt hingegen der Einzugsstelle. In der Regel erfolgt hier nur eine Prüfung, wenn Umstände bekannt sind, welche darauf hindeuten, dass nicht von einem regelhaften Beschäftigungsverhältnis auszugehen ist.
In Ihrem Sachverhalt ist kein obligatorischen Statusfeststellungsverfahren durch die DRV einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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