Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Teilzeitbeschäftigten, der neben seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen noch Geschäftsführer eines eigenen Unternehmens (GmbH) ist.
Er ist ein sog. alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer in seinem Unternehmen.
Wie ist sein sozialversicherungsrechtlicher Status in unserem Unternehmen zu beurteilen ?