Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Status SV

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen Teilzeitbeschäftigten, der neben seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen noch Geschäftsführer eines eigenen Unternehmens (GmbH) ist.

    Er ist ein sog. alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer in seinem Unternehmen.

    Wie ist sein sozialversicherungsrechtlicher Status in unserem Unternehmen zu beurteilen ?

     

  • 02
    RE: Status SV

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis und gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig.
     
    Wird daneben eine selbständige Tätigkeit ausgeübt, kann dieser Umstand Auswirkungen auf die Krankenversicherungspflicht und damit auch auf die Pflegeversicherung haben. Für die Renten-
    und Arbeitslosenversicherung verbleibt es bei der Versicherungspflicht.
     
    Als Arbeitnehmer ist nicht krankenversicherungspflichtig, wer hauptberuflich selbstständig erwerbstätig ist. Bei Personen, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit
    regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigen, wird vermutet, dass sie hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind; als Arbeitnehmer gelten
    für Gesellschafter auch die Arbeitnehmer der Gesellschaft ( § 5 Abs. 5 SGB V).
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist daher zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der Tätigkeit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine die Krankenversicherungspflicht ausschließende
    hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
     
    Diese Prüfung ist einzelfallbezogen unter Berücksichtigung aller Umstände (zeitlicher Umfang, wirtschaftliche Bedeutung, Beschäftigung von Arbeitnehmern) durch die zuständige Krankenkasse (Einzugsstelle)
    vorzunehmen.
     
    Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich mit der entsprechenden Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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