Sehr geehrtes Expertenteam,
ein Arbeitnehmer ist wegen der Entnahme einer Stammzellenspende nicht arbeitsfähig gewesen.
Die Kosten für diese Ausfallzeit werden von der NKR gGmbH übernommen.
Eine Übermittlung dieser Daten ist demnach im Rahmen des DEÜV an die Krankenkasse nicht notwendig. Ist unsere Annahme korrekt?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalverwaltung