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  • 01
    Sprachlernapp - Übernahme der Kosten durch den AG

    Hallo,

    ein AN hat einen Zugang für eine Sprachlernapp gebucht. Der AG möchte die Kosten erstatten. Ist dies ein geldwerter Vorteil oder zählt es zur Weiterbildung des AN und ist sozialversicherungsfrei?

    Muss die Erstattung über die Lohnabrechnung laufen?

  • 02
    RE: Sprachlernapp - Übernahme der Kosten durch den AG

    Hallo DaniK,
     
    Arbeitgeberleistungen, die der beruflichen Fortbildung oder Weiterbildung des Arbeitnehmers dienen, gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.
     
    Das ist dann der Fall, wenn durch die Bildungsmaßname unstreitig die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers erhöht wird.
     
    Ein nicht zu Arbeitslohn führendes ganz überwiegendes betriebliches Interesse des Arbeitgebers ist auch gegeben, wenn die Aufwendungen für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch fremde Unternehmen übernommen werden. Es liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer bezüglich der jeweiligen Bildungsmaßnahme Rechnungsempfänger ist. Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber vor Vertragsabschluss eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme erteilt hat.
     
    Auch sprachliche Bildungsmaßnahmen sind unter den genannten Voraussetzungen dem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse zuzuordnen, wenn der Arbeitgeber die Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt. Dabei genügt die Vermittlung von Grundkenntnissen einer Fremdsprache, wenn diese für die berufliche Tätigkeit ausreichen. In Ermangelung einer anderslautenden Aussage seitens des Gesetzgebers ist die Nutzung einer „Sprachlern-App“ nach unserem Verständnis einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme gleichzusetzen.
     
    Die Beitragspflicht in der Sozialversicherung richtet sich in einem solchen Fall danach, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt oder nicht. Sofern hier Steuerfreiheit besteht, sind die Weiterbildungskosten („Sprachlern-App) beitragsfrei zur Sozialversicherung zu beurteilen.
    Daher empfehlen wir Ihnen, zwecks Klärung das zuständige Finanzamt zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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