Wenn bei einer GmbH, die bisher einen Sportler sponsert (in der SV-Prüfung ohne Beanstandung geblieben), dieser Sportler als Mitarbeiter anfängt, gehören die Sponsorengelder mit zum sv-pflichtigen Arbeitslohn?
Expertenforum - Sponsoring und Arbeitnehmer

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Sponsoring und Arbeitnehmer
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RE: Sponsoring und Arbeitnehmer
Hallo Lohnexpertin,
Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden (§ 14 SGB IV).
Davon ausgehend, dass die von Ihnen beschriebenen Sponsorengelder nicht aus dem Beschäftigungsverhältnis resultieren, sondern unabhängig von der Arbeitsleistung ausgezahlt werden, handelt es sich nach unserem Verständnis nicht um Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und sind demzufolge weder bei der Beurteilung zu berücksichtigen noch zu verbeitragen.
Mit freundlichen Grüßen
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