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  • 01
    Sperrfrist ALG1 bei Eigenkündigung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    allgemein bekannt ist die Tatsache das ein AN bei Eigenkündigung oder auch Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine 12-Wochen Sperrfrist vom ALG1 Bezug in Kauf nehmen muss.

    Diese 12 Wochen gehen ihm folglich von seinem Leistungszeitraum verloren.


    Nun kursiert die Aussage diesbezüglich hätte sich etwas geändert und man bekäme zwar 12 Wochen keine Bezüge, diese Zeit würde aber nicht vom Leistungszeitraum abgezogen.

    Heißt konkret: AN hat 12 Monate Anspruch; die Anspruchsdauer beginnt mit Tag 1 nach Ablauf der Sperrzeit.

    Ist da was dran oder hält sich hier gerade eine Ente (Falschmeldung) im Netz?

  • 02
    RE: Sperrfrist ALG1 bei Eigenkündigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Eine Neuregelung zur Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe ist nicht in Kraft getreten. Vielleicht beziehen sich die von Ihnen angesprochenen Veröffentlichungen im Internet auf die Ausnahmekonstellation, dass der Arbeitnehmer für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund anführen kann. Sollte dies der Fall sein, wird trotz Eigenkündigung keine Sperrzeit verhängt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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