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  • 01
    Sozialversicherungsstatus und Steuerpflicht eines Zivilgefolges eines Nato-Truppensoldates bei Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    dürfte ich Sie um Auskunft zu dem folgenden Fall bitten:

    Ein deutsches Unternehmen, das einen Laden auf einer amerikanischen Air Base betreibt, möchte die Ehefrau eines NATO-Truppensoldaten beschäftigen. Die Frau ist bei den Amerikanern als Zivilgefolge krankenversichert.

    Wie wäre ihr Sozialversicherungsstatus bei dem deutschen Unternehmen? Muss der Arbeitgeber alle Sozialversicherungsabgaben an eine inländische Krankenkasse zahlen oder hat sie einen ähnlichen Status wie ein Soldat in Nebenbeschäftigung, d. h. ist sie krankenversicherungs- und pflegeversicherungsfrei?

    Ist sie dann normal steuerpflichtig oder nur beschränkt steuerpflichtig?

    Ich danke Ihnen im Voraus.

    mit Freundlichen Grüßen

    Alena Kübler

  • 02
    RE: Sozialversicherungsstatus und Steuerpflicht eines Zivilgefolges eines Nato-Truppensoldates bei Beschäftigung in einem deutschen Unternehmen

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich unterliegen alle Beschäftigungsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beschäftigten oder des Arbeitgebers den Normen des deutschen Sozialversicherungsrechts.
     
    Besondere Regelungen gelten für US-Soldaten, dem zivilen Gefolge und deren Angehörige im Rahmen des Artikel 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Diese sind anzuwenden, sofern eine Beschäftigung bei der Truppe oder bei ausländischen Arbeitgebern, die ausschließlich für die Truppe tätig sind, ausgeübt wird.
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung handelt es sich zwar um eine Angehörige eines Nato-Truppensoldaten, die jedoch bei einem deutschen Wirtschaftsunternehmen beschäftigt ist. Insoweit scheidet hier die Anwendbarkeit des Artikel 13 aus. Es gelten die allgemeinen Regelungen der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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