Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bieten ein Einstiegsqualifizierungsjahr mit einer Vereinbarung zum Besuch einer einjährigen gewerbliche-technischen Berufsfachschule an. Diese dient zur Prüfung der Eignung für einen Ausbildungsplatz. Während dem EQJ leisten wir 100 EUR brutto/Monat.
Diese rechnen wir sozialversicherungspflichtig als Geringverdiener (alle SV-Beiträge gehen zu Lasten des Arbeitgebers) in allen Zweigen der SV ab.
Als Personengruppe melden wir die 102 "Auszubildende"
Nun werden wir derzeit mit drei Fällen konfrontiert bei denen das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist und lediglich eine Aufenthaltsgestattung vorliegt. Hinzu kommt das ein EQJ'er Minderjährig ist und ein zuständiges Landratsamt die Vormundschaft hat. Das Landratsamt weißt uns daraufhin, dass wir keine Anmeldung bei einer Krankenkasse vornehmen dürfen. Alle drei EQJ'ler sind wohl über das Sozialtamt versichert und erhalten individuell eine Karte sofern diese zum Arzt müssen.
Uns stellt sich die Frage mit welcher Beitragsgruppe und DEÜV-Personengruppe EQJ'ler mit laufendem Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) abrechnen müssen? Es wurde keine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründet, sodass wir unsere Anmeldung der EQJ'ler bei unserer Betriebskrankenkasse zeitnah stornieren müssten.
Falls Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen vorliegt, müssen dann alle drei EQJ'ler eine Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse begründen?
Im Voraus besten Dank.