Eine Privatperson möchte eine Haushaltshilfe mit 600€ monatlich (Minijob) beschäftigen.
Die Arbeitnehmerin hat bereits einen weiteren Minijob bei einem anderen Arbeitgeber. Uns ist nicht bekannt, ob zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt.
Die Tätigkeit der Haushaltshilfe erfolgt ausschließlich im privaten Haushalt der Arbeitgeberin und steht in keinerlei Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit als Unternehmerin.
Nach unserem Verständnis stellt sich die Frage, ob die Beschäftigung weiterhin über das Haushaltsscheckverfahren (Minijob-Zentrale) abzuwickeln ist oder ob aufgrund eines weiteren Minijobs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entsteht, die regulär bei einer Krankenkasse (z. B. AOK) zu melden wäre.
Unsere Fragen:
1. Wie ist die Beschäftigung (600 € im privaten Haushalt) sozialversicherungsrechtlich einzuordnen, wenn bereits ein weiterer Minijob besteht?
2. Werden diese Minijobs der Arbeitnehmerin zusammengerechnet?
3. Liegt die Prüfung dieser Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale oder der gesetzlichen KK?
4. Ist die Beschäftigung in diesem Fall über das Haushaltsscheckverfahren abzuwickeln, solange sie ausschließlich im privaten Haushalt erfolgt, oder ist sogar eine Meldung über den gewerblichen Betrieb erforderlich?
5. Falls aufgrund der Gesamtsituation Sozialversicherungspflicht eintritt:
- Wie erfolgt dann die korrekte Anmeldung (DEÜV-Meldung über die gesetzl. Krankenkasse)?
- Welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden, 1101?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.