Ein Student absolviert ein duales Studium (mit Entgelt) in Frankreich. Während dieses Studiums ist ein mindestens 9-wöchiges Praktikum vorgeschrieben. Dieses Praktikum absolviert er bei uns (Zeitraum: 15.07.2025 bis 03.10.2025). Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von € 600,00 brutto. Während der Zeit des Praktikums bei uns, erhält er von seinem Arbeitgeber in Frankreich keine Entgeltzahlung.
Wie ist das sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?
Wir würden ihn als versicherungspflichtig einstufen.