Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Praktikanten

    Ein Student absolviert ein duales Studium (mit Entgelt) in Frankreich. Während dieses Studiums ist ein mindestens 9-wöchiges Praktikum vorgeschrieben. Dieses Praktikum absolviert er bei uns (Zeitraum: 15.07.2025 bis 03.10.2025). Er erhält ein monatliches Entgelt in Höhe von € 600,00 brutto. Während der Zeit des Praktikums bei uns, erhält er von seinem Arbeitgeber in Frankreich keine Entgeltzahlung.


    Wie ist das sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?

    Wir würden ihn als versicherungspflichtig einstufen.

     

  • 02
    RE: Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines Praktikanten

    Guten Tag,
     
    Teilnehmer an „ausbildungsintegrierten“ oder „praxisintegrierten“ dualen Studiengängen sind in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht grundsätzlich den zur Berufsausbildung Beschäftigten gleichgestellt. Als solche unterliegen sie damit für die gesamte Dauer des dualen Studiums, das heißt, sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen, grundsätzlich der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Regelungen gelten entsprechend für Praktika während eines dualen Studiums in Frankreich.
     
    Wir stimmen daher Ihrer Einschätzung zu, dass Versicherungspflicht besteht. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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