Sehr geehrtes Expertenteam,
Die Universität Göttingen beschäftigt seit dem 01.05.2022 eine Mitarbeiterin, welche in den ersten drei Beschäftigungsmonaten, bis einschließlich 31.07.2022, bei einem weiteren Arbeitgeber
in den Niederlanden beschäftigt ist. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Einstufung des Beschäftigungsverhältnisses benötigen wir dringend Unterstützung.
Die Mitarbeiterin hat in den Niederlanden und in Deutschland einen Wohnsitz. Sie erbringt in beiden Ländern jeweils Tätigkeiten für beide Arbeitgeber (ingsgesamt 39,8 Std. in der Woche),
über die Verteilung der Arbeitszeiten können wir lt. Angaben der Mitarbeiterin folgende Angaben machen:
1. Tätigkeit / Betriebsstätte: wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Nijmegen
Arbeitszeit pro Woche: 19,9 Stunden
mit 3,18 Std. werden die Tätigkeiten in Deutschland ausgeführt
mit 16,72 Std. werden die Tätigkeiten in den Niederlanden ausgeführt
Tätigkeit / Betriebsstätte: wissenschaftliche Mitarbeiterin Universität Göttingen
Arbeitszeit pro Woche: 19,9 Stunden
mit 10,15 Std. werden die Tätigkeiten in Deutschland ausgeführt
mit 9,75 Std. werden die Tätigkeiten in den Niederlanden ausgeführt
Gemäß der Aufstellung ist die Beschäftigte mit ca. 66,51% Ihrer Gesamtarbeitszeit überwiegend in den Niederlanden und mit ca. 33,49 % in Göttingen beschäftigt.
Welches Sozialversicherungsrecht findet in diesem Fall Anwendung?
Falls das niederländische SV-Recht greift,
können Sie mir evtl. die entsprechenden Regelungen des niederländischen SV-Rechts mit der zuständigen Abrechnungsstelle mitteilen oder wo ich diese Angaben finden kann?
Für Ihre Hilfe und Beantwortung meiner Frage wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Viele Grüße
Theresa Engelhardt