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  • 01
    sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein neu eingestellter Beschäftigter war vor seiner Tätigkeit bei uns als Arbeitgeber freiberuflich tätig und somit privat versichert. Davor absolvierter er ein Studium im beamtenrechtlichen Status als Beamter. Während seiner Ausbildung vor dem Studium (1988) war er Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.


    Das Jahresarbeitsentgelt im Rahmen seiner Tätigkeit bei uns liegt weiter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Besteht die Möglichkeit auf einen Wechsel von der privaten Krankenversicherung zur gesetzlichen?


    Mit freundlichen Grüßen


    LH Bezüge

  • 02
    RE: sozialversicherungsrechtliche Beurteilung

    Guten Tag,
     
    entscheidend für eine Beurteilung in Ihrem Sachverhalt ist das Alter des Mitarbeiters.
     
    Grundsätzlich sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, versicherungsfrei in der Krankenversicherung, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
     
    Weitere zwingende Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder wegen hauptberuflicher Selbständigkeit nicht versicherungspflichtig waren.
     
    Sofern der Mitarbeiter das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen, wenn das Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Hat der Mitarbeiter bereits das 55. Lebensjahr beendet, verbleibt es bei der privaten Krankenversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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