Liebes Expertenteam,
nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG können Gutscheine (z.B. von Zalando) unter bestimmten Voraussetzungen als steuerfreier Sachbezug bis zur monatlichen Freigrenze in Höhe von 50 EUR behandelt werden (insbesondere keine Barauszahlung, keine Umwandlung in Geld, Verwendung ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen).
Für die Sozialversicherung gilt grundsätzlich das Gleichlaufprinzip, sodass steuerfreie Sachbezüge regelmäßig auch beitragsfrei sind.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die uns die folgende Frage:
Wie sind Gutscheine eines Online-Anbieters wie Zalando sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen, insbesondere unter Berücksichtigung, dass es sich um eine Plattform mit angebundenen Drittanbietern (Marketplace-Struktur) handelt?
Besteht hier aus Sicht der Sozialversicherung die Gefahr, dass aufgrund der bereiteren Einsetzbarkeit bzw. Plattformstruktur von einer geldähnlichen Leistung auszugehen ist, sodass keine Beitragsfreiheit vorliegt?
Oder kann ein solcher Gutschein weiterhin als beitragsfreier Sachbezug eingeordnet werden, sofern die allgemeinen Voraussetzungen (KEINE BARAUSZAHLUNG) erfüllt sind?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung.
Freundliche Grüße
S. Hoff