Folgende Situation ergibt sich bei uns im Januar 2023:
Mitarbeiter startet am 01.01.2023 eine SV-pflichtige Vollzeitstelle in unserem Hause.
Beim alten Arbeitgeber besteht eine Abwicklungsvereinbarung, dass der Mitarbeiter zum 31.12.2022 ausscheidet, aber erst mit der Verdienstabrechnung Januar 2023 eine 5-stellige Abfindung erhält. Daher möchte er für Januar seinen Hauptarbeitgeberstatus beim alten Arbeitgeber belassen. Steuerrechtlich nachvollziehbar und unstrittig.
Wie verhält es sich jedoch in der Sozialversicherung?