Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe den Fall, dass sich eine zukünftige Angestellte in der Übergangsphase zwischen Schule und Studium befindet, welche voraussichtlich 4 Monate beträgt. In dieser Zeit soll sie Vollzeit für 3,5 Monate beschäftigt werden. Das Kindergeld erhält sie weiterhin und ist somit auch weiterhin in der Beihilfe ihres Vaters (Beamter) zu berücksichtigen.
Entfällt sie somit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder wird sie durch diese Beschäftigung versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung und hat nur zusätzlich einen Anspruch auf Beihilfe? Wird sie ganz normal mit dem Personenschlüssel 101 und dem Beitragsschlüssel 1111 angemeldet?
Vielen Dank Ihnen.