Guten Tag,
wie ist ein Soldat in einer genehmigten Nebenbeschäftigung über 520 € zu melden? Ist er frei in der Krankenversicherung?
Vielen Dank.
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Guten Tag,
wie ist ein Soldat in einer genehmigten Nebenbeschäftigung über 520 € zu melden? Ist er frei in der Krankenversicherung?
Vielen Dank.
Hallo S.St,
die Beschäftigung eines Soldaten mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (520,00 €) begründet dann Sozialversicherungspflicht, wenn Arbeitsentgelt gezahlt wird. Somit tritt mit Beginn der Arbeitsentgeltzahlung durch den Arbeitgeber grundsätzlich Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung ein, so dass eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorzunehmen ist.
Sofern der Soldat noch nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat, besteht Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. In einem solchen Fall ist lediglich Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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