Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2026 hat ein Gesellschafterwechsel in der X OHG (Branche Dachdecker / Zimmerer) stattgefunden, sodass der bisherige sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer (Alter 30 Jahre / Funktion: Bauingenieur) zum mitarbeitenden Gesellschafter (Mitunternehmer) mit einer 20%igen Beteiligung geworden ist (steuerlich Sondervergütungen).
Ist dieser Gesellschafter ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer?
Ist der Gesellschafter in der Handwerkerpflichtversicherung der Rentenversicherung?
Wie ist dieser Fall zu beurteilen, wenn der Gesellschafter weitere 20% Anteile (insg. 40%) erhält?
Wo sind die Unterschiede zwischen einer geschäftsführenden und nicht geschäftsführenden Stellung des o.g. Gesellschafters hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht?
Wie ist dieser Fall zu beurteilen, wenn er in o.g. Anteilsverhältnissen mitarbeitender Kommanditist (mit und ohne GF-Befugnis) einer Kommanditgesellschaft ist?
Wir danken Ihnen sehr herzlich für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen