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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherungsnummer wenn kein deutsches Recht

    Hallo,


    wir stellen zum 01.10.2025 einen Mitarbeiter aus den Niederlanden ein. Da er seine Tätigkeit aus dem Home Office heraus ausübt, gilt nach unserer Beurteilung das niederländische Recht.


    Meine Frage: Benötigt dieser Beschäftigte trotzdem eine Sozialversicherungsnummer in Deutschland?


    Vielen Dank.


    Peter Weber

  • 02
    RE: Sozialversicherungsnummer wenn kein deutsches Recht

    Sehr geehrter Herr Weber,
     
    wenn kein deutsches Sozialversicherungsrecht Anwendung findet, so wie in Ihrem Sachverhalt beschrieben, ist eine deutsche Sozialversicherungsnummer nicht notwendig, da Sie keine DEÜV-Meldungen für ihn erstellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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