Hallo,
wir stellen zum 01.10.2025 einen Mitarbeiter aus den Niederlanden ein. Da er seine Tätigkeit aus dem Home Office heraus ausübt, gilt nach unserer Beurteilung das niederländische Recht.
Meine Frage: Benötigt dieser Beschäftigte trotzdem eine Sozialversicherungsnummer in Deutschland?
Vielen Dank.
Peter Weber