Liebe Experten,
wir benötigen Ihre Unterstützung bezüglich der Sozialversicherungsabmeldung eines unserer Mitarbeiter (freiwillig versichert, SV-Schlüssel 9111, 101).
Der Mitarbeiter war für zwei Monate (April-Mai) in unbezahltem Urlaub und anschließend für einen Monat (Juni) in bezahltem Urlaub aufgrund eines privaten Auslandsaufenthalts. Die Abmeldung in der Sozialversicherung erfolgte zum 30.04. Für April wurden die SV-Beiträge abgezogen und an die Krankenkasse gezahlt.
Der Mitarbeiter möchte nun rückwirkend für den gesamten Zeitraum vom 01.04. bis 30.06. eine Anwartschaftsversicherung abschließen und benötigt hierfür eine entsprechende Abmeldung in der Sozialversicherung.
Unsere Fragen sind:
1. Dürfen wir den Mitarbeiter auf seinen Wunsch rückwirkend zum 01.04. in der Sozialversicherung abmelden?
2. Wäre es möglich, den Mitarbeiter im April auf "Selbstzahler" zu setzen und ihm die bereits gezahlten Beiträge zu erstatten?
3. Wir gehen davon aus, dass eine Abmeldung im Juni ausgeschlossen ist, da der Mitarbeiter in bezahltem Urlaub war und Arbeitsentgelt bezogen hat. Ist diese Annahme korrekt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Michal