Guten Morgen,
ein Arbeitnehmer wird von seinem US-Arbeitgeber in der Zeit vom 01.01.2026 bis 30.09.2026 nach Deutschland entsendet. Eine Bescheinigung USA/D 101 wurde von den US-Behörden ausgestellt. Die Personalkosten werden vom aufnehmenden Unternehmen in Deutschland getragen; aus steuerlicher Sicht ist das deutsche Unternehmen als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen.
Im deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen wird nur die Rentenversicherung geregelt. Bedeutet das jetzt, dass für den entsendeten Arbeitnehmer Beiträge in Deutschland für die Kranken-, Pflege und Arbeitslosenversicherung abzuführen sind?