Guten Tag,
wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der bei der AOK BW als freiwilliges Mitglied (Firmenzahlverfahren) versichert ist und ab 01.08.2025 aufgrund besonders langjähriger Versicherung eine Teilrente von der DRV zu 99,99 % bezieht. Die Regelaltersgrenze wird erst zum 01.01.2027 erreicht.
Unseres Erachtens ist in diesem Fall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in allen Zweigen weiterhin ein Arbeitnehmerbeitrag abzuführen. Der Personengruppenschlüssel DEÜV bleibt weiterhin die 101.
Ist das korrekt?
Vielen Dank.