Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sozialversicherungsabgaben während Teilrentenbezug 99,99%

    Guten Tag,


    wir beschäftigen einen Mitarbeiter, der bei der AOK BW als freiwilliges Mitglied (Firmenzahlverfahren) versichert ist und ab 01.08.2025 aufgrund besonders langjähriger Versicherung eine Teilrente von der DRV zu 99,99 % bezieht. Die Regelaltersgrenze wird erst zum 01.01.2027 erreicht.


    Unseres Erachtens ist in diesem Fall bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in allen Zweigen weiterhin ein Arbeitnehmerbeitrag abzuführen. Der Personengruppenschlüssel DEÜV bleibt weiterhin die 101.


    Ist das korrekt?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Sozialversicherungsabgaben während Teilrentenbezug 99,99%

    Hallo HR-Sozialversicherung,
     
    für krankenversicherungsfreie Beschäftigte, die im Rahmen des Firmenzahlerverfahrens abgerechnet werden und vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente für langjährige Versicherte beziehen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel ab Rentenbeginn unverändert „9111“ und der Personengruppenschlüssel „101“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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