Sehr geehrtes Expertenteam,
Folgender Sachverhalt:
Ein Mitarbeiter wurde zum 01.07.2025 eingestellt.
In seinem Arbeitsvertrag wurde ihm die Überlassung eines Firmenwagens zum 01.01.2026 zugesichert. Aufgrund innerbetrieblicher Umstrukturierungen wird nun allerdings für die gesamte Belegschaft im Jahr 2026 eine Betriebsvereinbarung bzgl. einer "Car-Allowance-Regelung" erarbeitet. Dem v. g. Mitarbeiter wurde nun ein Firmenwagen angeboten, auf den er allerdings verzichtet hat. Statt der Überlassung des Firmenwagens wird dem Mitarbeiter nun eine sog. "Car-Allowance-Pauschale" in Höhe von monatlich 800,00 Euro bis zum Abschluss und der Bekanntmachung der v. g. Betriebsvereinbarung gezahlt. Diese Zahlung wird zusätzlich zum vereinbarten Tarifentgelt gezahlt und stellt eine Ausgleichszahlung für die Nutzung des Privatfahrzeugs des Mitarbeiters dar.
Frage:
Stellt die v. g. "Car-Allowance-Pauschale" sozialversicherungs- und
lohnsteuerpflichtiges Entgelt dar?
Unseres Erachtens stellt die v. g. Zahlung ganz "normales, laufendes Entgelt" dar,
welches verbeitragt und versteuert werden muss.
Über eine möglichst zeitnahe Rückmeldung würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus.
Freundliche Grüße
Fragesteller