Guten Tag,
ist es korrekt, dass während der kurzfristigen Freistellung nach § 2 Pflegezeitgesetz (max. 10 Tage pro Jahr und zu pflegender Angehöriger), wenn der Arbeitgeber kein Entgelt zahlt, auch keine SV-Beiträge anfallen und keine SV Tage gebildet werden?
Ist hier ggfs. zu unterscheiden, ob Pflegeunterstützungsgeld vom Arbeitnehmer beantragt wird oder nicht?
Vielen Dank & Grüße!