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  • 01
    Sozialversicherung während kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

    Guten Tag,


    ist es korrekt, dass während der kurzfristigen Freistellung nach § 2 Pflegezeitgesetz (max. 10 Tage pro Jahr und zu pflegender Angehöriger), wenn der Arbeitgeber kein Entgelt zahlt, auch keine SV-Beiträge anfallen und keine SV Tage gebildet werden?

    Ist hier ggfs. zu unterscheiden, ob Pflegeunterstützungsgeld vom Arbeitnehmer beantragt wird oder nicht?


    Vielen Dank & Grüße!


     

  • 02
    RE: Sozialversicherung während kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

    Hallo PS-HF,
     
    wird der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber während der „kurzzeitigen Arbeitsverhinderung“ unbezahlt bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit freigestellt und bezieht er in diesem Zeitraum das Pflegeunterstützungsgeld, so werden die SV-Tage - analog den Regelungen des Kinderpflegekrankengelds - gekürzt.
     
    Sofern der Mitarbeiter kein Pflegeunterstützungsgeld erhält, hat dies zur Folge, dass in einem solchen Sachverhalt - analog den Regelungen eines unbezahlten Urlaubs - keine SV-Tage gekürzt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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