Expertenforum - Sozialversicherung Student

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  • 01
    Sozialversicherung Student

    Guten Tag,


    wir möchten ab dem 05.08.24 einen Werksstudenten einstellen, der über seine Eltern bei der DAK gesetzlich versichert ist.


    Um Herrn W. sozialversicherungsrechtlich korrekt einstufen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe und schildern folgenden Sachverhalt:


    • Arbeitsvertrag geplant vom 05.08. bis 31.10.2024 mit 35 Stunden-Vertrag/Woche, Verdienst ca. 2.890,00 Euro/Monat

    • Student an der Uni XY mit Semesterferien vom 20.07. bis 13.10.2024 (Immatrikulation liegt vor bis 31.03.25)

    • Bereits als Werksstudent vom 01.03. bis 30.04.24 in einem anderen Unternehmen beschäftigt gewesen


    Wie ist der Werksstudent in den einzelnen Sozialversicherungszweigen zu schlüsseln ?


    Die Zeit im Oktober nach der vorlesungsfreien Zeit sehen wir als kritisch an, um ihn sv-frei einstufen zu können und auch bei der Schlüsselung der Rentenversicherung sind wir nicht sicher.

    Grundsätzlich sind Studenten ja RV pflichtig, es sei denn, die kurzfristige Beschäftigung liegt vor und ist auf 70 Arbeitstage im

    Kalenderjahr begrenzt. Diese Grenze übersteigt H. Wehning ja ab September, wenn wir die Anstellung bei dem anderen Arbeitgeber mit

    hinzurechnen.


    Für eine Auskunft wären wir Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank !!!

     

  • 02
    RE: Sozialversicherung Student

    Hallo PersonalMB,
     
    Personen, die neben ihrem Studium nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beschäftigt sind, gehören ihrem Erscheinungsbild nach grundsätzlich zu den Studierenden und nicht zu den Arbeitnehmern.
     
    Die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit ist allerdings dann kein allein entscheidungsrelevantes Kriterium für die versicherungsrechtliche Beurteilung, wenn sie im Einzelfall so liegt, dass sie sich den Erfordernissen des Studiums anpasst und unterordnet.
    Dementsprechend kann bei Beschäftigungen am Wochenende sowie in den Abend- und Nachtstunden Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs auch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden in Betracht kommen, vorausgesetzt, dass Zeit und Arbeitskraft des Studierenden überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden.
     
    Vom Erscheinungsbild eines Studierenden ist jedoch nicht mehr auszugehen, wenn eine derartige Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden ohne zeitliche Befristung ausgeübt wird oder auf einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen befristet ist; in diesen Fällen tritt die Zugehörigkeit zum Kreis der Beschäftigten in den Vordergrund.
     
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen nur ein geringfügiges Überschreiten vorliegt. Eine monatliche oder jährliche Durchschnittsberechnung der wöchentlichen Stundenzahl ist hierbei nicht zulässig.
    Sofern ein Studierender in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) mehr als 20 Stunden arbeitet, ist davon auszugehen, dass dessen Zeit und Arbeitskraft weiterhin überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
     
    Allerdings ist auch hier entscheidend, dass der Studierende im Laufe eines Zeitjahres (von dem voraussichtlichen Ende der zu beurteilenden Beschäftigung ein Jahr zurückgerechnet) nicht mehr als 26 Wochen/182 Kalendertage mit mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt war.
     
    Sofern die Beschäftigung die vorgenannten Kriterien im Rahmen der 26-Wochen- Regelung erfüllt, wäre eine Beschäftigung als Werkstudent grundsätzlich möglich.
     
    Nach unserer Auffassung liegt in dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt ab dem Ende der Semesterferien (14.10.2024) kein Studentenstatus mehr vor, da die Beschäftigungsdauer über einen Zeitraum von mehr als 2 Wochen über die Semesterferien hinausgeht, sodass eine Ummeldung zu diesem Zeitpunkt als Arbeitnehmer (Personengruppenschlüssel „101“ und Beitragsgruppenschlüssel „1111“) vorzunehmen ist.
     
    Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, eine sozialversicherungsrechtliche Beurteilung durch die zuständige Krankenkasse vornehmen zu lassen.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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