Guten Tag,
wir möchten ab dem 05.08.24 einen Werksstudenten einstellen, der über seine Eltern bei der DAK gesetzlich versichert ist.
Um Herrn W. sozialversicherungsrechtlich korrekt einstufen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe und schildern folgenden Sachverhalt:
• Arbeitsvertrag geplant vom 05.08. bis 31.10.2024 mit 35 Stunden-Vertrag/Woche, Verdienst ca. 2.890,00 Euro/Monat
• Student an der Uni XY mit Semesterferien vom 20.07. bis 13.10.2024 (Immatrikulation liegt vor bis 31.03.25)
• Bereits als Werksstudent vom 01.03. bis 30.04.24 in einem anderen Unternehmen beschäftigt gewesen
Wie ist der Werksstudent in den einzelnen Sozialversicherungszweigen zu schlüsseln ?
Die Zeit im Oktober nach der vorlesungsfreien Zeit sehen wir als kritisch an, um ihn sv-frei einstufen zu können und auch bei der Schlüsselung der Rentenversicherung sind wir nicht sicher.
Grundsätzlich sind Studenten ja RV pflichtig, es sei denn, die kurzfristige Beschäftigung liegt vor und ist auf 70 Arbeitstage im
Kalenderjahr begrenzt. Diese Grenze übersteigt H. Wehning ja ab September, wenn wir die Anstellung bei dem anderen Arbeitgeber mit
hinzurechnen.
Für eine Auskunft wären wir Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank !!!