Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen AN aus der Zeitarbeit übernommen (hier war er einige Zeit bei uns eingesetzt, angestellt bei einem Zeitarbeitsunternehmen in D). Der AN wurde zum 16.08. bei uns eingestellt und von Beginn an (also ab 16.08.) in einem Unternehmen in Rumänien (befristet für 1,5 Jahre) eingesetzt. Der AN hat einen Anstellungsvertrag mit unserem Unternehmen, welcher aber für die Dauer des Auslandseinsatzes ruht und erst bei Rückkehr wieder auflebt. Der AN ist vollständig der Weisungsbefugnis der Unternehmens in Rumänien unterstellt und arbeitet dort auch die volle Zeit. Sein Gehalt wird jeweils hälftig von unserem deutschen Unternehmen und von dem rumänischen Unternehmen gezahlt, bei welchem er eingesetzt ist. Seinen festen Wohnsitz hat der AN in Österreich und einen Zweitwohnsitz in Rumänien.
Ist es korrekt, das es sich hier nicht um eine Entsendung im Sinne der A1 Bescheinigung handelt und der AN ausschließlich dem rumänischen Sozialversicherungsrecht unterliegt (Territorialprinzip, überwiegende Tätigkeit im Ausland)?
Sprich der ausgezahlte Gehaltsanteil ist somit nicht in Deutschland sozialversicherungspflichtig und der AN muss in D nicht bei einer KK angemeldet werden?
Ist der gezahlte Gehaltsanteil von unserem deutschen Unternehmen damit auch von der Unfallversicherungspflicht befreit?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung.