Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn ein Arbeitnehmer eine Sachzuwendung in Form von einem Reisegutschein über 760 € erhält und diese Sachzuwendung pauschal versteuert werden soll, fallen dann SV Beiträge für den Arbeitnehmer an? Oder können auch diese SV Beiträge vom Arbeitgeber übernommen werden?
Wenn Sie übernommen werden können, würde dann vermutlich der GWV vom Arbeitnehmer versteuert werden müssen. Ist dies richtig?
Vielen Dank für Ihre Antwort.