Arbeitnehmer leistet seine vereinbarte Arbeitszeit gelegentlich auch Sonntags. Für die auf den Sonntag entfallende Arbeitszeit, gewährt der Arbeitgeber einen Sonntagszuschlag von 25%.
Dies ist jedoch freiwillig und beruht nicht auf Tarifvertrag oder arbeitsvertraglichen Bestimmungen.
Ist der Sonntagszuschlag 25% beitragsfrei in der Sozialversicherung ?