Hallo zusammen,
ist die Zahlung einer Sonderzahlung für besonders gute Leistungen (und damit unvorhergesehen) für eine Minijobberin in Höhe von 600 Euro zusätzlich zu ihrem Lohn schädlich für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung als Minijobberin? Sprich: Wird sie dadurch sozialversicherungspflichtig?
Danke für eine Antwort schon vorab und viele Grüße
KS