Expertenforum - Sonderurlaub

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Sonderurlaub

    Wird Sonderurlaub (für Umzug etc., ohne Tarifvertrag) erstattet, wenn man währenddessen erkrankt?

  • 02
    RE: Sonderurlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Bei Zusammentreffen von Sonderurlaub (§ 616 BGB) und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bleibt der Arbeitnehmer nach § 616 BGB freigestellt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und damit „Erstattung des Sonderurlaubs“ scheidet aus, weil der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur dann besteht, wenn die Krankheit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist. Dies ist in Ihrer Konstellation nicht der Fall, weil der Arbeitnehmer bereits nach § 616 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Sonderurlaub

    Der bezahlte Sonderurlaub darf damit nur „nachträglich“ genommen werden, wenn durch die AU das Ereignis verhindert wurde? ZB Trauung verlegt durch Krankheit

  • 04
    RE: Sonderurlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    In Ihrem „Beispielsfall“, wonach die Hochzeit aufgrund der Krankheit ausfällt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, besteht der Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die „nachgeholte“ Hochzeit.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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