Wird Sonderurlaub (für Umzug etc., ohne Tarifvertrag) erstattet, wenn man währenddessen erkrankt?
Expertenforum - Sonderurlaub
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Sonderurlaub
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RE: Sonderurlaub
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bei Zusammentreffen von Sonderurlaub (§ 616 BGB) und krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bleibt der Arbeitnehmer nach § 616 BGB freigestellt. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und damit „Erstattung des Sonderurlaubs“ scheidet aus, weil der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur dann besteht, wenn die Krankheit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist. Dies ist in Ihrer Konstellation nicht der Fall, weil der Arbeitnehmer bereits nach § 616 BGB von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt ist.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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RE: Sonderurlaub
Der bezahlte Sonderurlaub darf damit nur „nachträglich“ genommen werden, wenn durch die AU das Ereignis verhindert wurde? ZB Trauung verlegt durch Krankheit
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RE: Sonderurlaub
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
In Ihrem „Beispielsfall“, wonach die Hochzeit aufgrund der Krankheit ausfällt und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird, besteht der Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die „nachgeholte“ Hochzeit.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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