Liebe Experten,
ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter war im Zeitraum vom 23.08.2021 bis 28.02.2022 arbeitsunfähig. Das Ende der Lohnfortzahlung war am 03.10.2021. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 03.10.2021 wurde eine Unterbrechungsmeldung (Grund 51) übermittelt. Nach der Übermittlung der Unterbrechungsmeldung hat der Mitarbeiter im Oktober 2021 noch Auszahlungen für Gleitzeitguthaben und Krankengeldzuschuss erhalten. Die Unterbrechungsmeldung wurde anschließend um die Höhe der Nachzahlungen korrigiert.
Muss in diesem Fall für die Auszahlung des Gleitzeitguthabens zusätzlich eine Sondermeldung mit dem Grund 54 übermittelt werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Michal