Expertenforum - Sondermeldung nach Unterbrechungsmeldung

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  • 01
    Sondermeldung nach Unterbrechungsmeldung

    Liebe Experten,


    ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter war im Zeitraum vom 23.08.2021 bis 28.02.2022 arbeitsunfähig. Das Ende der Lohnfortzahlung war am 03.10.2021. Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 03.10.2021 wurde eine Unterbrechungsmeldung (Grund 51) übermittelt. Nach der Übermittlung der Unterbrechungsmeldung hat der Mitarbeiter im Oktober 2021 noch Auszahlungen für Gleitzeitguthaben und Krankengeldzuschuss erhalten. Die Unterbrechungsmeldung wurde anschließend um die Höhe der Nachzahlungen korrigiert.


    Muss in diesem Fall für die Auszahlung des Gleitzeitguthabens zusätzlich eine Sondermeldung mit dem Grund 54 übermittelt werden?


    Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

    Viele Grüße

    Michal

  • 02
    RE: Sondermeldung nach Unterbrechungsmeldung

    Hallo MichalM,
     
    einmalig gezahltes Arbeitsentgelt ist mit dem Abgabegrund „54“ gesondert zu melden, wenn für das laufende Kalenderjahr keine weitere Meldung (Abmeldung, Unterbrechungsmeldung, Jahresmeldung) zu erstatten ist, die folgende Meldung innerhalb des laufenden Kalenderjahres kein laufendes beitragspflichtiges Arbeitsentgelt enthält oder zwischenzeitlich Veränderungen in den Beitragsgruppen eingetreten sind.
     
    Bei der Auszahlung von „Gleitzeitguthaben“ handelt es sich hingegen um laufendes Arbeitsentgelt, sodass keine Meldung mit dem Abgabegrund „54“ zu erstellen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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