Sehr geehrtes Experten-Team,
ein Mitarbeiter war ab dem 01.02.2024 in einer unbezahlten Fehlzeit. Die Abmeldung wegen Unterbrechung (34) wurde für den Zeitraum 01.01. bis 29.02.2024 erstellt.
Der Arbeitsvertrag endete zum 31.05.2024 durch Aufhebung.
Mit den Ausscheiden wurde eine Urlaubsabgeltung gezahlt. Das Abrechnungsprogramm erstellte eine entsprechende Sondermeldung mit Meldegrund 54 für den Zeitraum 01.03. bis 31.03.2024. Die zuständige Krankenkasse verlangt, den Zeitraum auf den 01.02. bis 29.02.2024 zu korrigieren.
Wer hat Recht? Die KK oder das Abrechnungsprogramm?
Vielen Dank!
Viele Grüße
JanR