Expertenforum - Sofortmeldung Schülerpraktikum

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Sofortmeldung Schülerpraktikum

    Guten Tag,


    bei uns fängt ein Schülerpraktikant (Oberschule, 9 Klasse) für zwei Wochen an. Wir sind im Bauhauptgewerbe tätig und somit Sofortmeldepflichtig, müssen Schülerpraktikanten auch per Sofortmeldung angemeldet werden?

    Unfallversichert sind sie ja über die Schule.


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Sofortmeldung Schülerpraktikum

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage. Hierzu melden sich unsere Experten im Sozialversicherungsrecht nochmals gesondert bei Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Sofortmeldung Schülerpraktikum

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung, dann werde ich auf die Antwort warten.

  • 04
    RE: Sofortmeldung Schülerpraktikum

    Hallo OLSTB,
     
    Arbeitgeber haben den Tag des Beginns eines Beschäftigungsverhältnisses spätestens bei dessen Aufnahme an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung im Rahmen einer Sofortmeldung zu melden.
     
    Das Gesetz spricht nur von der „Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses“. Eine Sofortmeldung ist ungeachtet der Bezeichnung und unbeachtlich der Zahlung eines Arbeitsentgelts abzugeben, sofern eine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht werden soll. Die Art der Tätigkeit und die versicherungsrechtliche Beurteilung spielen in diesem Zusammenhang keine Rolle. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Einzugsstelle verbindlich über die Pflicht zur Abgabe der Sofortmeldung.
     
    Davon ausgehend, dass der Schüler während seines zweiwöchigen Praktikums keine Arbeitsleistung verrichten wird, ist hier keine Sofortmeldung zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.