Müssen bei Übernahme von Azubis in Arbeitnehmer erneute Sofortmeldungen erstellt werden?
(Azubis werden abgemeldet mit Grund 30 und als Arbeitnehmer zum nächsten Tag wieder angemeldet mit Grund 10)
Wenn Ja: Kann man die Sofortmeldung früher zum Übernahmedatum erstellen und wenn der Azubi die Prüfung nicht besteht, wieder stornieren. Gilt dann die Sofortmeldung, die vor Beginn der Ausbildung erstellt wurde, weiter?