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  • 01
    Sofortmeldung bei Übernahme von Azubis

    Müssen bei Übernahme von Azubis in Arbeitnehmer erneute Sofortmeldungen erstellt werden?

    (Azubis werden abgemeldet mit Grund 30 und als Arbeitnehmer zum nächsten Tag wieder angemeldet mit Grund 10)

    Wenn Ja: Kann man die Sofortmeldung früher zum Übernahmedatum erstellen und wenn der Azubi die Prüfung nicht besteht, wieder stornieren. Gilt dann die Sofortmeldung, die vor Beginn der Ausbildung erstellt wurde, weiter?

  • 02
    RE: Sofortmeldung bei Übernahme von Azubis

    Hallo UTR,
     
    sofern ein Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen beim selben Arbeitgeber fortbesteht,
    lösen Änderungen im Versicherungsverhältnis z. B. durch die Übernahme eines Auszubildenden keine neue Pflicht zur Sofortmeldung aus, auch wenn in einem solchen Fall eine Ab- und Anmeldung (hier: Abmeldung Grund „33“, Anmeldung Grund „13“) wegen des Wechsels des Personengruppenschlüssels von „102“ in den Personengruppenschlüssel „101“ zu erstellen ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Sofortmeldung bei Übernahme von Azubis

    Meine Frage war Abmeldung Grund 30 und Anmeldung Grund 10, weil die Meldungen automatisch durch das Lohnprogramm erstellt werden.

  • 04
    RE: Sofortmeldung bei Übernahme von Azubis

    Hallo UTR,
     
    bei Übernahme von Auszubildenden in ein Beschäftigungsverhältnis durch den gleichen Arbeitgeber sind die Meldegründe „33“ und „13“ zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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