Expertenforum - Sofortmeldung bei Rücknahme der Kündigung

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  • 01
    Sofortmeldung bei Rücknahme der Kündigung

    Guten Tag,

    ein Mandant, Restaurantbetrieb, teilt uns mit, dass die Kündigung für einen Mitarbeiter wieder zurückgenommen wurde, d.h. das Beschäftigungsverhältnis läuft weiter.

    Der Mitarbeiter wurde mit der letzten Abrechnung bereits abgemeldet.

    Muss in diesem Fall eine neue Sofortmeldung erstellt werden?

    Vielen Dank für Ihre freundliche Unterstützung.

  • 02
    RE: Sofortmeldung bei Rücknahme der Kündigung

    Hallo Lohn,

    in der von Ihnen beschriebenen Konstellation ist nach unserem Verständnis keine erneute Sofortmeldung zu übermitteln.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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