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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Sofortmeldung

    Guten Abend, eine Frage. In einer Gaststätte arbeitet die Familie der Chefin ohne Lohn mit. Ist für die Angehörigen eine Sofortmeldung zu machen? Wenn nein, wie wird das begründet und wo kann ich das nachlesen? Was sagt der Zoll dazu, wenn er zur Prüfung kommt? Glaubt er, dass alle Familienangehörigen nichts verdienen? Danke

  • 02
    RE: Sofortmeldung

    Guten Tag,
     
    die Beschäftigung von Familienangehörigen schließt die Annahme eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses grds. nicht aus. Grundsätzlich ist die Frage der Sozialversicherungspflicht bei Familienangehörigen nach den gleichen Kriterien zu beantworten, wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch. Allerdings ist Voraussetzung, dass tatsächlich eine abhängige Beschäftigung und nicht lediglich familienhafte Mitarbeit vorliegt.
    Ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Familienangehörigen ist insbesondere dann anzunehmen, wenn er die Beschäftigung tatsächlich ausübt, er in den Betrieb als Arbeitnehmer wie eine fremde Arbeitskraft eingegliedert ist und sonst eine andere Arbeitskraft benötigt würde. Ferner ist ein der Arbeitsleistung angemessenes (d.h. grds. ein tarifliches oder ortsübliches) Arbeitsentgelt zu vereinbaren und auch zu zahlen.
     
    Bei der familienhaften Mitarbeit hilft der Familienangehörige unregelmäßig nur gelegentlich gegen oder ohne Bezahlung aus. Die Tätigkeit ist eher als Unterstützung zu verstehen, die aufgrund familiärer Zusammengehörigkeit geleistet wird. Die familienhafte Mitarbeit ist davon geprägt, dass Leistung und Gegenleistung in keinem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Eine unentgeltliche Mitarbeit im Familienbetrieb erfüllt grundsätzlich die Voraussetzung dafür und führt nicht zu einer Sozialversicherungspflicht. Sofern kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, fallen keine Meldungen zur Sozialversicherung an.
     
    Wir empfehlen Ihnen für eine rechtsverbindliche Beurteilung eine Überprüfung einer familienhaften Mitarbeit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Clearing-Stelle der Deutschen Rentenversicherung Bund durchführen zu lassen.
     
    Was der Zoll bei einer möglichen Überprüfung sagt oder wie der Zoll handelt, können wir Ihnen im Rahmen dieses Forums nicht beantworten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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